Gesellschaftsrecht | M&A

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht beraten wir umfassend sowohl Gesellschafter, Geschäftsführer, als auch Vorstände und Aufsichtsräte. Seit der Kanzleigründung im Jahr 1977 versteht sich Müller & Coll. Rechtsanwälte als eine mittelständisch geprägte und auf den Mittelstand ausgerichtete Wirtschaftskanzlei.

Schon bei der Wahl der Rechtsform (GBR, OHG, KG, UG, GmbH, GmbH & Co KG, AG, SE, Verein, Genossenschaft) oder bei der Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages, sowie dem Entwurf von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer ergeben sich im Vorfeld einer Unternehmensgründung viele verschiedene Fragestellungen, insbesondere auch bezüglich der Rechte und Pflichten im Unternehmen, Wettbewerbsverbote und möglicher Haftungsrisiken. Auch bei der Beschaffung von Kapital für ihr junges Unternehmen, insbesondere bei alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Venture Capital, Private Equity), stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir beraten Sie auch umfassend bezüglich der Bewertung von Unternehmen im Hinblick auf einen Anteils- und Unternehmenskauf oder bei einem Unternehmenszusammenschluss.

Außerdem umfasst unser Leistungsspektrum die Um- und Restrukturierung von Unternehmen sowie die Auseinandersetzung und Liquidation von Unternehmen.

Aufgrund der Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz tauchen zudem immer wieder Fragen im internationalen Gesellschaftsrecht auf, bei denen wir Sie gerne unterstützen.


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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: