Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber mich einfach so kündigen?

Viele Kündigungen sind nicht wirksam.

Wann ist eine Kündigung rechtskräftig?
Bei arbeitsrechtlichen Themen gibt es viele juristische Stolperfallen, die Arbeitgeber oft nicht kennen. Dies führt nicht selten zu Entscheidungen, die nicht zulässig und unwirksam sind.

Was darf der Arbeitgeber und was nicht?

Was tun bei einer Kündigung?
Warten Sie nicht zu lange, da die Überprüfung und eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Gericht eingereicht sein muss.


Gut zu wissen!

Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer oft vor ordentlichen Kündigungen

Kündigungsschutzklage muss bis spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden

Auch der Arbeitgeber muss sich an die Kündigungsfrist aus dem Vertrag halten

Auf einen Blick:

Betriebsbedingte Kündigung: darf nur ausgesprochen werden bei „dauerhaftem“ Wegfall der objektiv vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeit. Ferner muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Hieran scheitert es meistens. Wie kann bei Betriebsübergang, Betriebsstilllegung bzw. Betriebsschließung betriebsbedingt Kündigung gekündigt werden?

Krankheitsbedingte Kündigung: ist nur wirksam, wenn aus krankheitsbedingten Gründen die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. An dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit fehlt es oft.

Personenbedingte Kündigung: ist nur wirksam, wenn Sie aufgrund persönlicher Umstände künftig nicht mehr in der Lage sind, Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Verhaltensbedingte Kündigung: ist nur möglich, wenn ein so gravierender Verstoß gegen arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist? Unzumutbarkeit im rechtlichen Sinne liegt meist aber nicht vor.

 

Seb Ihr Spezialist zum Thema: Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Sebastian G. Müller LL.M


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