Einbürgerungsantrag – Deutsch keine B1-Kenntnisse – Was tun?   Dies ist ein noch nicht abgeschlossener  Fall. 30 Jahre in Deutschland, guter Lohn, keine Sozialhilfe, Familie hier, nun will unsere Mandantin, geboren in Afghanistan,  den deutschen Pass. Antrag gestellt. „Deutsch muss mindestens B1 sein, bitte binnen 10 Tagen nachweisen“.. Fehlanzeige. Unsere Mandantin hat Prüfungen gemacht, jedoch nicht bestanden. Immer wieder Prüfungsangst, dann noch PTBS aus der Fluchtzeit.... Jetzt haben wir auf Absatz 4a verwiesen, wonach Ausnahmeregelungen möglich sind. Mal abwarten, was die Einbürgerungsbehörde sagt…… (30.April 4.2026)

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Durch Renovieren reich werden – Denkste!    Spannung am Landgericht Anfang April 2026 – Letztlich Vergleich erreicht! (Az auf Anfrage). Unsere Mandanten, Geschwister und Erben eines Hauses. Circa 2018 hatten sie es einem Schwager überlassen, der circa 1000 € monatlichen Aufwand zahlte, das Recht hatte umzubauen, sollte aber nach 18 Mon. den Kaufpreis 150T bezahlen, um das Eigentum zu erwerben. Die mündliche Vereinbarung hielt bis in die Pandemie, wo die Zahlung aufgrund seines fliegenden Gewerbes  nicht gelang. Er renovierte aber weiter, entfernte zwei Wände, zog einen Stahlträger ein, alles ohne Genehmigung . Es wurde ihm dann erklärt, dass das Haus dann an Dritte verkauft werden sollte. 2024 stellte der Schwager seine Monatszahlungen ganz ein. Meine Mandanten wollten die Räumung und aufgelaufene Monatsschulden. Amtsgericht wurde zuständig. Der Beklagte redete nun plötzlich von €100,000 Renovierung, die er entgegenhielt. Das AG signalisierte ein Gutachten müsse her, was der Beklagte bevorschussen müsste. Dann erhob dieser plötzlich Widerklage über €100,000, die Sache kam zum Landgericht, und wir hatten nun Verhandlung. Der Richter war sehr klar, signalisierte Wertzuwachs müsse bezahlt werden, aber nicht jede Leistung ist ein Wertzuwachs! Höhe also per Wertgutachten,  Dauer 6-9 Monate, Kosten über 20-30T und dann noch ein halbes Jahr beim Gericht weitere Verhandlungen. Es lief also auf einen Vergleich hinaus. Der Beklagte liess sich auf €15T ein, wir mussten 25T aufgelaufene „Miete“ nachlassen, so der Vergleich. Unsere Mandanten gehen aber von einem Wertzuwachs von 100-150 aus seit 2019,  somit ein gutes Geschäft, das so ganz zufällig aus der Gier des Beklagten entstanden war.  Toll!
(Foto: Asservat – Aussstellung am LG Freiburg)

(20. April 2026)

9x fristlos gekündigt (Eigenbedarf) – jedesmal unwirksam! 

Unsere Mandantin sollte raus aus der EG-Wohnung, als der Bruder das Anwesen von den Eltern (OG) stillschweigend erworben hatte. Dagegen gewehrt. Als unklar war, an wen sie nun die Miete bezahlen sollte, hatte sie diese hinterlegen lassen. Die Kündigung bekämpft, es kamen weitere insgesamt 9 fristlose Kündigungen mit Räumungsaufforderungen.. Schliesslich traf man sich vor dem Amtsgericht. Die Richterin liess Zweifel durchblicken an der Korrektheit der Kündigungen. Mandantin war vergleichsbereit, bis Ende Sommer auszuziehen. Doch die Kosten wollte der Kläger nicht tragen. Urteil: alle Kündigungen waren rechtswidrig, AG Müllheim, April 2026)))  Die Sache ist wohl noch nicht vorüber…(Foto fr.de)

(18. April 2026)

Asylfolgeantrag des Homosexuellen aus dem Iran hatte Erfolg– (Verwaltungsgericht Freiburg Urteil v. 15.04.2026- 1 K 6976/25) Unser Mandant kam aus dem Iran, war nach Griechenland geflohen. Dort aber abgelehnt, hatte dann hier in Deutschland einen Folgeantrag gestellt. BAMF hatte negativ beschieden, war vom Schwulsein nicht überzeugt. Man könne sich auch verstecken im Iran… Also Klage zum VG. Der Mandant hatte dem Gericht eine Bescheinigung der Rosa Hilfe Freiburg e.V. vorgelegt, sodass „keine erheblichen Zweifel mehr an der sexuellen Orientierung des Klägers“ bestanden. Im Falle der Rückkehr müsse der Kläger mit erheblichen flüchtlingsrelevanten Verfolgungsmassnahmen rechnen (Auspeitschung, Tod, diverse „Fatwas“). Nach der Rechtsprechung des EuGH können die Behörden auch nicht erwarten, dass er seine Homosexualität im Heimatland geheimhält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um der Gefahr einer Verfolgung zu entgehen. Auch von Bisexuellen könne laut Bundesverfassungsgericht nicht erwartet werden, dass sie ihre Orientierung geheim halten. Also Anspruch auf Schutzbegehren! Superentscheidung!  (Foto: Verhandlungssaal Verwaltungsgericht Freiburg)

(16. April 2026)