Rechtsgebiet: Mietrecht (Mieterhöhung)

Kann mein Vermieter einfach die Miete erhöhen?

Viele Mieterhöhungen sind fehlerhaft und sollten nicht hingenommen werden.

Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?
BBei mietrechtlichen Themen gibt es viele juristische Fallstricke, die Vermieter oft nicht beachten. Dies führt nicht selten zu fehlerhaften Mieterhöhungen.

Was tun bei einer fehlerhaften Mieterhöhung?
Warten Sie nicht zu lange, da Sie die Mieterhöhung innerhalb von höchstens drei Monaten nach Erhalt prüfen und ggf. den Widerspruch erklären müssen.


Gut zu wissen!

Der Vermieter muss die Ankündigung der Mieterhöhung in der korrekten Form durchführen.

Für die Mieterhöhung benötigt der Vermieter einen einschlägigen Grund.

Je nach dem, welcher Grund für eine Mieterhöhung vorliegt, muss der Vermieter Obergrenzen und Wartefristen einhalten.

Auf einen Blick:

Gestiegene Betriebskosten
sind als Begründung zur Mieterhöhung z.B. möglich, wenn die Betriebskosten der Wohnung angestiegen sind. Soweit es sich hierbei um umlagefähige Positionen handelt, darf der Vermieter diese Kostensteigerung an Sie weitergeben.

Modernisierung der Wohnung
ist als Begründung zur Mieterhöhung z.B. möglich, wenn das Gebäude bzw. die Mietwohnung modernisiert wurden. Soweit der zulässige Umfang nicht überschritten wird, darf der Vermieter die Kosten der Modernisierung an Sie weitergeben.

Anpassung an die Vergleichsmiete
ist als Begründung zur Mieterhöhung z.B. möglich, wenn Ihre Miete im Vergleich zu den Nachbarwohnungen besonders günstig oder der Mietpreis der Nachbarwohnungen angestiegen ist. Soweit der zulässige Umfang nicht überschritten wird, darf der Vermieter Ihre Mieter an die Vergleichsmiete anpassen.

 

Ihr Spezialist zum Thema: Mietrecht

Rechtsanwalt Norbert G. Müller


Ich helfe Ihnen gerne weiter!

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