Mietrecht | Pachtrecht

Wir sind der richtige Ansprechpartner in Fragen rund ums Mietrecht. Kaum ein Verhältnis ist derart konfliktträchtig, wie das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Ob Nebenkostenabrechnung, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung oder Schönheitsreparaturen: Fast im Wochenrhythmus muss der Bundesgerichtshof über strittige Fragen entscheiden. Zu den ohnehin komplexen Gesetzen kommt damit einhergehend eine Flut von Urteilen, welche die Rechtslage definieren. Ohne Rechtsexperten haben Mieter und Vermieter oft kaum eine Chance, zu ihrem Recht zu kommen. Wir unterstützen Sie dabei im komplexen Gesetzes- und Urteilsdickicht den Überblick zu behalten. Hierbei vertreten wir sowohl die Vermieter-, als auch die Mieterseite.

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Sie wollen als Mieter selbst kündigen oder sich vorzeitig aus einem angeblich nicht ordentlich kündbaren („befristeten Mietvertrag“ oder Mietvertrag mit „Kündigungssauschluss“) lösen, um sich insbesondere finanziell für die Zukunft zu entlasten. Vorschnell gehen Mieter von der Wirksamkeit befristeter Verträge oder Kündigungsausschlüssen aus und resignieren. Lassen Sie anwaltlich überprüfen, ob eine vorzeitige Beendigung nicht doch möglich ist.

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Der Wohnungs- oder Gewerbemietvertrag wurde gekündigt. Möglicherweise hat der Vermieter eine Räumungsklage angedroht oder eine solche wurde bereits zugestellt.

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Hier gilt es schnell zu handeln und sich kompetent beraten zu lassen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, eine Kündigung und/oder eine Räumungsklage erfolgreich abzuwehren. Eine fristlose Wohnungskündigung kann geheilt werden, auch noch nach Zustellung der Räumungsklage (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

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Bereits die Kündigungserklärungen können formell unwirksam sein. Die Kündigungsgründe und Fristen sind anhand der aktuellen Rechtsprechung und der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen.

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Nach unabhängigen Schätzungen ist ungefähr jede zweite Betriebskostenabrechnung fehlerhaft. Häufig steckt der Fehler hier im Detail. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen und etwaige Mängel in der Nebenkostenabrechnung aufzudecken.

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Auch im Falle einer Mieterhöhung ist eine solche häufig unwirksam. Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, um nicht unberechtigterweise über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg eine überhöhte Miete zu bezahlen.

Hierbei werden Fragen relevant, ob beispielsweise die ortsübliche Vergleichsmiete korrekt ermittelt und ob die Kappungsgrenze eingehalten wurde.

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Wenn Sie als Vermieter die Miete erhöhen wollen, unterstützen wir Sie dabei eine Mieterhöhung rechtssicher und formwirksam durchzusetzen.

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Im Falle eines Auszugs verlangt der Vermieter häufig die Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. eine Endrenovierung. Hier gibt es zahlreiche aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Es existieren zahlreiche Fallstricke, welche zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklauseln führen können.

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Auch bei Gewerberaummieten können die Renovierungsklauseln unwirksam sein.

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Wir unterstützen Sie, wenn ihre Mietwohnung mit Mängeln behaftet ist. Viele Vermieter bzw. Hausverwaltungen nehmen Mängelanzeigen nicht ernst und verzögern die erforderliche Mängelbeseitigung. Hier ist häufig anwaltliche Unterstützung gefragt. Wir führen die erforderliche Mängelanzeige durch, setzen eine Frist zur Mängelbeseitigung und drohen, falls erforderlich die Klage an.

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Hierbei ist ein sorgfältiges Vorgehen zwingend erforderlich. Eine zu hohe Minderung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowohl eine fristgemäße, als auch eine fristlose Vermieterkündigung zur Folge haben. Auch Lärm (Baulärm z.B von einer Straßenbaustelle oder wegen Bauarbeiten am Mietobjekt) können zur Minderung der Miete berechtigen.

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Wenn nach der Beendigung des Mietverhältnisses, Streit über die Rückgewähr der Mietkaution besteht, sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Kaution gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zurückerhalten.

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Unser Leistungsspektrum umfasst auch:

  • Zuweisung einer Wohnung
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Pachtvertrag Gastronomie, Landwirtschaft
  • Nachbarrecht

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: