Rechtsgebiet: Mietrecht (Nebenkostenabrechnung)

Wann darf mein Vermieter die Nebenkosten abrechnen?

Viele Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft und sollten stets überprüft werden.

Wann ist eine Nebenkostenabrechnung korrekt?
Bei mietrechtlichen Themen gibt es viele juristische Fallstricke, die Vermieter oft nicht beachten. Dies führt nicht selten zu fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen.

Was tun bei einer falschen Nebenkostenabrechnung?
Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung sowohl formell als auch inhaltlich und erklären Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung den Widerspruch.


Gut zu wissen!

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass vom Mieter neben der Miete Nebenkosten gezahlt werden müssen, muss der Vermieter innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der vereinbarten Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung erstellen

Die Unterscheidung von formellen und inhaltlichen Fehlern ist nicht in jedem Fall leicht. Ferner haben formelle und inhaltliche Fehler unterschiedliche Rechtsfolgen.

Der Vermieter muss eine formell ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorlegen. Sofern diese formell oder inhaltlich fehlerhaft ist, muss der Mieter diese nicht akzeptieren und kann gegen diese vorgehen.

Auf einen Blick:

Formelle Fehler
sind beispielsweise gegeben bei falscher Bestimmung des Abrechnungszeitraums, Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist oder fehlender Erläuterung des Umlegungsmaßstabes.

Inhaltliche Fehler
sind beispielsweise gegeben, soweit die Wohnfläche nicht stimmt, ein falscher Abrechnungsmaßstab verwendet wurde oder der Umlegungsmaßstab nicht richtig ist.

Der Widerspruch
muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung gegenüber dem Vermieter erklärt werden und sollte bestenfalls eine Begründung enthalten.

 

Ihr Spezialist zum Thema: Mietrecht

Rechtsanwalt Norbert G. Müller


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