Rechtsgebiet: Mietrecht (Kündigung)

Darf mir mein Vermieter einfach kündigen?

Viele Kündigungen von Vermietern sind nicht wirksam.

Wann ist eine Kündigung wirksam?
Bei mietrechtlichen Themen gibt es viele juristische Fallstricke, die Vermieter oft nicht beachten. Dies führt nicht selten zu unwirksamen Kündigungen.

Was tun bei einer Kündigung?
Warten Sie nicht zu lange, da ein Widerspruch gegen die Kündigung spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden muss, sofern der Vermieter hierauf in der Kündigung hingewiesen hat. Bei einer fristlosen Kündigung sollte man noch schneller reagieren.


Gut zu wissen!

Damit die Kündigung wirksam ist, benötigt der Vermieter einen Kündigungsgrund, der rechtlich anerkannt ist, ansonsten ist die Kündigung unzulässig

Das Bürgerliche Gesetzbuch und die teils komplizierte und umfangreiche Rechtsprechung schützen den Mieter oft vor Kündigungen.

Auch der Vermieter hat normalerweise vertragliche oder gesetzliche Fristen einzuhalten. Es gibt aber auch Fälle in denen fristlose Kündigungen ausgesprochen werden. Dann muss schnell reagiert werden!

Auf einen Blick:

Nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters ist als Kündigungsgrund beispielsweise gegeben bei Nichtzahlung der Miete oder ständig verspäteter Mietzahlung. In diesem Fall kann sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Eigenbedarf des Vermieters ist als Kündigungsgrund gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst und/oder seine Angehörigen benötigt. Hierbei muss der Vermieter die Umstände, die zur Eigenbedarfskündigung führen, aber nachvollziehbar mitteilen und begründen.

Verwertungskündigung ist als Kündigungsgrund gegeben, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Beispielsweise ist dies bei Abriss eines sanierungsbedürftigen Gebäudes zugunsten eines Neubaus der Fall.

 

Ihr Spezialist zum Thema: Mietrecht

Rechtsanwalt Norbert G. Müller


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