Privates Baurecht

Vor der Durchführung eines Immobilien- oder Grundstückskaufs oder bei der Planung eines Bauprojektes sind aufgrund der Komplexität viele rechtliche Fallstricke zu beachten. Wir beraten Sie sowohl bei der Finanzierung der Immobilie als auch beim Widerruf von Immobiliendarlehen. Zudem unterstützen wir Sie bei Immobilientransaktionen, insbesondere im gewerblichen Bereich.

Das Bau- und Architektenrecht hat sich schon früh, ausgehend von den sich im Bürgerlichen Gesetzbuch findenden Bestimmungen zum Werk- und Werklieferungsvertrag zu einem durch zahlreiche spezielle Regelungen geprägten, eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt.

Relevant sind hier insbesondere die vielfach vereinbarten Verdingungsordnungen – VOB/B und VOB/C, die Makler- und Bauträgerverordnung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, im Falle des Vorliegens von Baumängeln.

Wir bieten außerdem einen vollumfänglichen Service:

  • im Bereich des WEG- Rechts
  • Haftungsfragen
  • Rechtsberatung zu Sicherheiten im Bauvertragsrecht
  • Rechtsberatung bei internationalen Bauvorhaben
  • Beratung und Vertretung bei Vergütungsfragen, Kündigung und Abnahme

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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: